Allgemeine Geschäftsbedingungen
(im Folgenden: „AGB“)
der no front Kommunikation und Konfliktlösung
Yvonne Graff und Susanne Krumbacher GbR
(im Folgenden: „no front GbR“)

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Fassung für sämtliche Geschäfte zwischen jedem der/die jeweilige/n Auftraggeber*in/innen (im Folgenden nur „der Auftraggeber“, dies auch für den Fall, dass es sich um Personenmehrheiten handeln sollte) und der no front GbR und sind folglich Bestandteil jedes Angebotes der no front GbR und jedes mit der no front GbR zustande kommenden Vertrages über Mediations-, Konfliktlösungs-, Beratungs-, Schulungs-, Vortrags- oder sonstige Dienstleistungen.
Mit der Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber mit der Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt die no front GbR nicht an, es sei denn, die no front GbR hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Die einzelnen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen gelten jeweils gemäß ihrem Inhalt gegenüber Verbrauchern und Unternehmern sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Sinne von § 310 BGB. Regelungen, die ausdrücklich als für Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts geltend bezeichnet sind, gelten nicht gegenüber Verbrauchern. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen die no front GbR in Geschäftsbeziehung tritt, ohne dass diesen Personen bei der Durchführung der Geschäftsbeziehung eine gewerbliche oder sonstige selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

2. Vertragspartner des Auftraggebers

Sämtliche Verträge kommen zustande mit der no front Kommunikation und Konfliktlösung Yvonne Graff und Susanne Krumbacher GbR, Helfergasse 1, 70372 Stuttgart (Inhaber: Yvonne Graff und Susanne Krumbacher).

3. Vertragsschluss

Beauftragungen und Buchungen können durch den Auftraggeber jeweils in jedweder Form, telefonisch, mündlich, schriftlich oder elektronisch (per Mail) erfolgen. Für die no front GbR sind sie erst dann rechtsverbindlich, wenn sie von dieser in Schriftform oder Textform per E-Mail bestätigt worden sind. 

Nach erfolgter Bestätigung einer Beauftragung oder einer Buchung durch die no front GbR ist auch der Auftraggeber an den jeweiligen Auftrag oder die jeweilige Buchung gebunden. Es gilt von da an die Stornovereinbarung (nachfolgende Ziffer 8 dieser AGB).  

Ergänzungen und Änderungen bestehender Verträge und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen stets der Bestätigung in Schriftform oder Textform per E-Mail durch die no front GbR. 

Das Schrift-, bzw. Textformerfordernis kann nicht mündlich abgeändert werden.

4. Widerrufsrecht für Verbraucher

Widerrufsbelehrung

Ist der Auftraggeber Verbraucher, so hat er das Recht, die Vertragsvereinbarung innerhalb von zwei Wochen nach Unterschrift ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Telefax, Mail) zu widerrufen. Das Widerspruchsrecht gilt nicht für Unternehmen (wie insbesondere Firmen, Selbständige, Gewerbetreibende) oder juristische Personen des öffentlichen Rechts. Das o.g. Widerrufsrecht steht Verbrauchern jedoch nur bei außerhalb der Geschäftsräume der no front GbR geschlossenen Verträgen oder bei Fernabsatzverträgen zu.

Das o.g. Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.

Zur Wahrung der o.g. Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. 

Der Widerruf ist zu richten an: no front Kommunikation und Konfliktlösung Yvonne Graff und Susanne Krumbacher GbR, Helfergasse 1, 70372 Stuttgart oder per E-Mail: kontakt@no-front.net.

Folgen des Widerrufs

Wenn der Verbraucher von seinem o.g. Widerrufsrecht Gebrauch macht, hat die no front GbR ihm alle Zahlungen, die sie von ihm im Hinblick auf den widerrufenen Vertrag erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei der no front GbR eingegangen ist. Für diese Rückzahlung ist no front berechtigt, dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn mit ihm wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall wird die no front GbR wegen der Rückzahlung gesonderte Entgelte berechnen.

Hat der Verbraucher verlangt, dass Dienstleistungen während der o.g. Widerrufsfrist beginnen, so hat er an die no front GbR einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die no front GbR von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

– Ende der Widerrufsbelehrung – 

5. Vergütung

Angaben gegenüber Unternehmen (wie insbesondere Firmen, Selbständigen, Gewerbetreibenden) oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts über die Kosten vertraglicher Leistungen der no front GbR gelten (soweit nicht ausdrücklich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer ausgewiesen), jeweils zuzüglich der zur Zeit der Leistungserbringung geltenden gesetzlicher Mehrwertsteuer.     Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten gegenüber Unternehmen oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts die Zeiträume mit dem jeweiligen Umsatzsteuersatz als getrennt vereinbart.

Jede einvernehmlich erfolgende Überschreitung der vertraglich vereinbarten Sitzungszeit ist – auch ohne gesonderte schriftliche Zusatzvereinbarung – anteilig entsprechend dem für die Sitzung vereinbarten Stundenhonorar zu vergüten.  

Sofern keine feste Stundenanzahl beauftragt, sondern für anfallende Stunden ein Stundenhonorar vereinbart ist, werden angebrochene Stunden anteilig abgerechnet, und zwar pro angebrochene halbe Stunde mit dem hälftigen Stundensatz.   

6. Fälligkeit, Zahlung, Vorauszahlung

Die Rechnungen der no front GbR sind, unmittelbar nach Leistungserbringung und Rechnungslegung zur Zahlung fällig, soweit nachstehend oder im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart ist.    

Die no front GbR ist berechtigt, Teilleistungen jeweils sofort nach ihrer Erbringung abzurechnen.  

Werden Drittveranstalter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z. B. Paypal (https://www.paypal.com/de/), gelten insoweit deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Für sämtliche Dienstleistungstätigkeiten der no front GbR im Bereich von Einzelberatungen und von Seminaren ist mit Bestätigung der Beauftragung oder Buchung eine Vorauszahlung (Anzahlung) in Höhe des vertraglich vereinbarten Honorars zu leisten.   

Ist bis zum Tag der Einzelberatung, bzw. des (bei mehrtägigen Seminar-Veranstaltungen ersten) Seminar-Termins keine Überweisung der Vorauszahlung auf dem oben genannten Konto eingegangen, wird der Vertrag als vom Auftraggeber gekündigt angesehen. In diesem Fall gilt die Stornovereinbarung (nachstehende Ziffer 8 dieser AGB).   

7. Nichtübertragbarkeit, Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Auftraggeber kann seine Rechte aus einem mit der no front GbR geschlossenen Vertrag nicht auf Dritte übertragen, es sei denn, dass die no front GbR dem in Textform zustimmt. 

Die Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegen Forderungen der no front GbR ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen möglich.

8. Storno, Annahmeverzug

Das Stornieren einer Buchung oder eines Auftrages ist zulässig, hat jedoch schriftlich oder in Textform (E-Mail) zu erfolgen.  

Bis einschließlich acht Tage vor einer beauftragten Beratungssitzung ist deren Stornierung kostenfrei. Wird ein Beratungsauftrag sieben Tage oder weniger vor der Sitzung bzw. des Termins storniert, müssen 50 % des Honorars für die stornierte Sitzung geleistet werden, wobei der dann zu zahlende Betrag stets mindestens netto € 90,00 beträgt. 

Bei ersatzloser Stornierung oder Abbruch einer beauftragten Mediations- oder Konfliktlösungssitzung fällt wegen des Organisations- und Vorbereitungsaufwands eine pauschale Stornogebühr in Höhe von € 120,- zzgl. gesetzlicher MwSt. pro abgesagter, bzw. abgebrochener Sitzung an, es sei denn zwischen den Vertragsparteien ist etwas anderes schriftlich oder in Textform (E-Mail) vereinbart.

Storniert der Auftraggeber ein gebuchtes Seminar, eine beauftragte Schulung oder einen Vortrag bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung, stellt die no front GbR ihm 50% des vereinbarten Gesamthonorars in Rechnung, bei Stornierung weniger als zwei Wochen vor der Veranstaltung 100 % des vereinbarten Gesamthonorars. Angefallene oder unabänderlich noch anfallende Unkosten, wie z.B. Hotel, Raummiete, Ticket- oder Fahrkosten, etc. trägt der Auftraggeber in jedem Stornierungsfall. Dem Auftraggeber wird jedoch ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die erhobene Pauschale. 

Gegebenenfalls besteht im Einzelfall außerdem die Möglichkeit, dass der Auftraggeber eine geeignete Ersatzperson für die Teilnahme an der Seminarveranstaltung benennt und eine Vertragsänderung statt eines Rücktritts vorgenommen werden kann.

Für die Teilnahme bereits geleistete Anzahlungen können mit o.g. Stornokosten verrechnet werden.

Nimmt der Auftraggeber nur einen Teil eines gebuchten Seminars oder einer Schulung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Erstattung, Rückvergütung oder Gutschrift.

Im Falle des Annahmeverzugs des Auftraggebers oder Verzugs bei der erforderlichen Mitwirkung des Auftraggebers ist die no front GbR zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Regelungen betreffend Stornogebühren und Unkosten gemäß obiger Ziffer 8 dieser AGB gelten entsprechend, wenn wegen des Annahme- oder Mitwirkungsverzugs des Auftraggebers eine Beratungs- oder Mediations- oder Konfliktlösungssitzung nicht stattfinden kann. Dies gilt auch dann, wenn die no front GbR keine Kündigung ausspricht.

9. Rücktrittsvorbehalt, höhere Gewalt, Unvorhersehbares

Die no front GbR ist berechtigt, Seminare spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder sich sonstige für die Seminardurchführung wesentliche Bedingungen ändern. Wesentliche Bedingungen sind solche, die für die Durchführung des Vertrags unabdingbar sind oder die Durchführung unzumutbar erschweren (z.B. Unfall, Krankheits- oder Todesfall, o.ä.). Bereits angezahlte Seminargebühren werden in diesen Fällen zurückerstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche entstehen weder zugunsten des Auftraggebers noch der Teilnehmer*innen (im Folgenden: „Teilnehmer“), soweit die no front GbR den Grund für den Rücktritt nicht verschuldet hat.

Sofern ein Beratungs- oder Sitzungstermin oder Seminar aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen unvorhersehbaren und nicht von der no front GbR zu vertretenden Gründen (z.B. Unfall, Krankheits- oder Todesfall, o.ä.) ganz oder teilweise ausfällt oder verschoben werden muss, wird die no front GbR den Auftraggeber wahlweise telefonisch und/oder per E-Mail schnellstmöglich informieren und einen zeitnahen Ersatztermin anbieten. Die no front GbR verpflichtet sich, hierbei die Interessen des Vertragspartners ausreichend zu berücksichtigen. Wird kein geeigneter Ersatzdienstleistungstermin gefunden, werden geleistete Vorauszahlungen erstattet, dies ggf. abzüglich anteiligen Honorars für bereits erbrachter Teilleistungen. Weitergehende Ansprüche des Auftragsgebers (bei Seminaren auch solche der Seminarteilnehmer) sind ausgeschlossen.

Sollte ein Beratungs- oder Sitzungstermin aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen unvorhersehbaren und nicht vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen (z.B. Unfall, Krankheits- oder Todesfall, o.ä.) ganz oder teilweise ausfallen, so wird der Auftraggeber die no front GbR hierüber schnellstmöglich informieren, dies wahlweise telefonisch und/oder per E-Mail. Der Auftraggeber erhält dann von der no front GbR einen Ersatztermin, der mit ihm abzustimmen ist.   

10. Leistungsumfang, Mitwirkungspflicht des Auftraggebers, Leistungsfreiheit

Die no front GbR ist grundsätzlich darum bemüht, ihre vertraglichen Leistungen höchstpersönlich durch deren Inhaberinnen (Yvonne Graff und Susanne Krumbacher) zu erbringen. Dies entweder einzeln, d.h. durch nur eine der Inhaberinnen, oder gemeinsam im Zweierteam oder durch beide Inhaberinnen im Wechsel. Gleichwohl bleibt die no front GbR für jede ihrer (Einzel)Leistungen grundsätzlich berechtigt, stets frei zu entscheiden, wer von ihren Inhaberinnen in welcher der vorgenannten Konstellationen die Angelegenheit (weiter)bearbeitet. 

Der no front GbR steht es außerdem frei, bei Bedarf zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten im Bereich ihrer Beratungsleistungen geeignete (freie) Mitarbeiter einzusetzen. 

Ein Anspruch auf einen bestimmten Bearbeiter besteht nicht, es sei denn, dass vertraglich schriftlich oder in Textform ausdrücklich und namentlich eine dahingehende Exklusivität vereinbart worden ist. Ein Anspruch auf das Bearbeitungsformat der Co-Mediation besteht nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich oder in Textform als ausschließliche Co-Mediation vereinbart worden ist. 

Die vertraglichen Leistungen der no front GbR umfassen weder juristische Beratung noch sonstige fachliche Beratungsleistungen (z.B. steuerliche, o.ä.). Allein der Auftraggeber trägt für die Inhalte des Verfahrens und etwaige Vereinbarungen die Verantwortung.

Der Auftragsgeber verpflichtet sich, auf Anfordern der no front GbR alle zur Vorbereitung, Bearbeitung und Durchführung des Auftrages erforderlichen und geeigneten Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. 

Der Auftraggeber hat in seiner eigenen Sphäre für das Vorhandensein der technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an Online-Beratungen und Online-Sitzungen zu sorgen. Er ist verpflichtet, die Mindestvoraussetzungen (Internet-Verbindung, aktuelle Browserversion, ggf. das Herunterladen eines Programms der ihm von no front GbR zu benennenden Besprechungs-Plattform, Lautsprecher oder Headset) zu erfüllen und vor der Online-Besprechung oder Online-Sitzung zu testen. Der Ausfall der vom Auftraggeber zu verantwortenden technischen Voraussetzungen entbindet diesen nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht.  

Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse befreien die no front GbR von ihrer Leistungsverpflichtung. Dies gilt nicht für Ereignisse, die durch die no front GbR oder ihre Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Über ihre Leistungsfreiheit informiert die no front GbR den Auftraggeber gegebenenfalls unverzüglich.

11. Erfüllungs- und Gewährleistungsmängel, Haftung

Bei den Tätigkeiten der no front GbR handelt es sich um Dienstleistungen, die als solche naturgemäß keine Erfolgsgarantie beinhalten. Alle angewandten Methoden und gegebenen Empfehlungen werden im Einzelfall nach bestem Wissen und Gewissen abgewogen und eingesetzt, bzw. erteilt.  

Ansprüche des Auftraggebers oder der Teilnehmer aus Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der no front GbR oder deren Mitarbeiter vor. Dies gilt insbesondere auch für Folgeschäden. Die Haftung der no front GbR ist außerdem auf solche unmittelbare oder mittelbare Schäden beschränkt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren. Dies gilt nicht für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen. Auch für die Verletzung von Kardinalpflichten gilt das Vorstehende nicht. Soweit die Haftung der no front GbR ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern und Erfüllungsgehilfen.

Die Teilnahme an Sitzungen und Veranstaltungen der no front GbR erfolgt grundsätzlich in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr. Die Teilnahme an Beratungs-, Mediations- und Konfliktlösungssitzungen sowie Seminaren setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Die Angebote der no front GbR sind kein Ersatz für eine ärztliche Behandlung oder Psychotherapie. Im Honorar und in den Teilnahmegebühren ist jeweils keine Versicherung enthalten.

12. Vertraulichkeit, Unabhängigkeit, Datenverarbeitung und -nutzung

Über die bei der Tätigkeit für Auftraggeber erlangten Informationen, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, insbesondere über Persönliches und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wird die no front GbR gegenüber jedermann Stillschweigen bewahren. Dies auch über die Dauer des jeweiligen Auftragsverhältnisses hinaus.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen und Unterlagen nicht an Dritte weiterzugeben und vor unberechtigter Bekanntgabe, Vervielfältigung und Verwendung, vor unerlaubtem Zugriff, vor unerlaubter Nutzung oder Missbrauch zu schützen. Mehrere Auftraggeber wie auch die jeweiligen Teilnehmer von Gruppensitzungen sind auch untereinander jeweils verpflichtet, Stillschweigen über die geteilten Fälle und offenbarten persönlichen Geschichten der jeweils anderen zu bewahren.  

Diese Zustimmung wird für den Fall einer Supervision der Mediatorinnen unterstellt.

Der Auftraggeber und die no front GbR verpflichten sich jeweils ausdrücklich, Bild- und Ton-Aufzeichnungen, Mitschnitte, Screenshots, etc. von (Online-)Beratungen und (Online-)Sitzungen zu unterlassen und Dritte an den Beratungen und Sitzungen weder ganz noch teilweise teilnehmen zu lassen (sei dies z.B. durch Anwesenheit im Raum oder in Hörweite oder sonstige, z.B. technische Einbeziehung in die Beratungen und Sitzungen).  

Die no front GbR ist berechtigt, die bei Erbringung ihrer Leistungen gegenüber dem Auftraggeber gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen in ganz allgemeiner Form (d.h. ohne Namensnennung oder Kenntlichmachung des Auftraggebers) für ihre weitere Geschäftstätigkeit wie auch im Rahmen von Supervisionen zu verwenden.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter der no front GbR gefährden könnte. Dies gilt insbesondere auch für Anstellungsangebote und Aufträge an Mitarbeiter der no front GbR, für den Auftraggeber direkt tätig zu werden.

Sämtliche Vertragspartner nutzen und verarbeiten personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke und werden sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.

13. Arbeitsunterlagen, Urheberrecht, Nutzungsrechte

Das Urheberrecht sowie eventuelle sonstige gewerbliche Schutzrechte an den Arbeitsunterlagen und Dokumentationen und den darin niedergelegten Inhalten stehen ausschließlich der no front GbR zu.

Die Arbeitsunterlagen gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. Sie sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmer bestimmt. Der Auftraggeber erwirbt an dem von der no front GbR für ihn entwickelten und gestalteten Unterlagen ein Nutzungsrecht nur für den persönlichen Gebrauch der jeweiligen Teilnehmer. Eine Übertragung des Nutzungsrechts auf Dritte ist weder dem Auftraggeber noch den Teilnehmern gestattet.

Jede auch nur auszugsweise Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung der dem Auftraggeber bzw. den Teilnehmern überlassenen Arbeitsunterlagen ist nicht gestattet, es sei denn, dass vorab die schriftliche Zustimmung der no front GbR eingeholt wird. Ebenso bedarf die Weiterverwendung der Arbeitsunterlagen für Fortbildungsmaßnahmen oder interne Seminare des Auftraggebers ohne Beteiligung der no front GbR einer ausdrücklich schriftlichen Vereinbarung.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der no front GbR und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Der ausschließliche Gerichtsstand ist Stuttgart. Dies gilt jedoch nur, wenn es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher handelt.  

15. Streitbeilegung

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die no front GbR weder bereit noch verpflichtet.

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 

 

 

(Stand: 01.07.2023)

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